Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 28. Januar 2005 bei der Geschäftsstelle des Gerichts Assen hinterlegt.
unter Nummer 05.2.
Artikel 1: Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
Kemp: Handelsunternehmen Jan Kemp B.V. mit Sitz in Peest;
Auftragnehmer: die andere Partei, z. B. Käufer/Auftraggeber/Mieter, von Kemp;
Waren: sämtliche von Kemp verkauften und/oder vermieteten beweglichen Güter;
Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Miettag: ein Tag, für den die Miete berechnet wird;
Woche: eine Arbeitswoche mit 5 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen à 8 Arbeitsstunden pro Tag,
einschließlich aller gesetzlichen Feiertage;
Ausführung: die Lieferung der gekauften Ware oder die Bereitstellung von
Mietgegenstände oder die Erbringung vereinbarter Arbeiten,
wie etwa die Vergabe von Bauleistungen an Dritte;
Ausführungszeitraum: der vereinbarte Zeitpunkt für die Ausführung;
Artikel 2: Anwendbarkeit
2.1 Für alle unsere Geschäfte gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2 Auf abweichende und/oder zusätzliche Bedingungen kann sich der Vertragspartner nur berufen, wenn und soweit diese von Kemp ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
2.3 Der Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.4 Der Vertragspartner, mit dem einmalig ein Vertrag auf Grundlage dieser Bedingungen geschlossen wurde, erklärt sich mit der Anwendbarkeit der Bedingungen auf nachfolgende Verträge zwischen ihm und Kemp einverstanden.
2.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Artikel 3: Angebote/Bestellungen
3.1 Alle unsere Angebote und Offerten, gleich in welcher Form, sind freibleibend und widerruflich. Kemp ist berechtigt, ein Angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Annahme beim Auftragnehmer zu widerrufen.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Angaben und Spezifikationen hinsichtlich Abmessungen, Kapazitäten, Leistungen oder Ergebnissen in Zeichnungen, Abbildungen, Katalogen, Werbematerialien, Preislisten usw. nur annähernd maßgebend und für Kemp nicht bindend.
3.3 Bestellungen/Annahmen von Auftragnehmern sind für Kemp nicht bindend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir ihn schriftlich bestätigt haben oder Kemp mit der Ausführung begonnen hat. Von diesen Bedingungen abweichende, zuvor getroffene Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt wurden, verlieren mit Vertragsschluss ihre Gültigkeit.
Artikel 4: Preis
4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, versteht sich ein angebotener oder vereinbarter Preis ohne Mehrwertsteuer oder andere im Zusammenhang mit dem Vertrag fällige staatliche Abgaben und, falls Kemp den Transport der Waren an einen Auftragnehmer organisiert, der Mieter oder Käufer ist, auch nicht die mit der Versicherung und dem Transport verbundenen Kosten. Kemp kann diese Posten dem Auftragnehmer gesondert in Rechnung stellen.
4.2 Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Kosten für Kemp zur Ausführung des Vertrags, weil sich preisrelevante Kostenfaktoren (wie etwa Löhne, Sozialabgaben und Materialien) erhöht haben, ist Kemp berechtigt, diese Mehrkosten im Wege einer Preisanpassung zusätzlich in Rechnung zu stellen, zumindest soweit diese Kosten zusammen mehr als 5 % des vereinbarten Preises betragen.
4.3 Für von Kemp ohne Fahrer vermietete Güter gilt ergänzend folgendes:
a) die Miete für die Dauer eines Werktages oder ein Vielfaches davon abgeschlossen wird; Teile eines Arbeitstages gelten als Miettag; Für bestimmte von Kemp vermietete Waren kann Kemp eine Mindestmietdauer festlegen.
b) die Mietzeit beginnt mit dem Tag des Verlassens des Mietgegenstandes vom Gelände von Kemp und endet mit dem Tag der Rückgabe dorthin;
c) etwaige im Zusammenhang mit der Mietsache anfallende Treibstoff- und Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers;
d) die Mietpreise basieren auf der Nutzung der Waren in den Niederlanden; bei Verwendung der Ware im Ausland ist Kemp berechtigt, höhere Sätze zu berechnen;
e) Bei der Nutzung von Gegenständen durch den Mieter, die über einen Stundenzähler verfügen, wird für jede über die normale Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitsstunde ein Überstundenzuschlag erhoben, der pro Stunde 1/8 der Miete für einen Arbeitstag entspricht.
Artikel 5: Ausführung, Ausführungszeit und Abnahme
5.1 Kemp kann die Leistungspflicht aussetzen, solange der Auftragnehmer noch irgendwelche Verpflichtungen gegenüber Kemp zu erfüllen hat.
5.2 Die Umsetzungszeiten werden nach bestem Wissen angegeben und so weit wie möglich eingehalten, sie sind jedoch nicht